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   OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10   

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https://dejure.org/2010,30480
OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10 (https://dejure.org/2010,30480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 6 W 3/10 (https://dejure.org/2010,30480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 6 W 3/10 (https://dejure.org/2010,30480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung: Streitwert bei einer Auseinandersetzung um die Beteiligung an einem Treuhandvermögen mit mehreren selbständigen (Feststellungs-)Widerklagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage um die Beteiligung an einem Treuhandguthaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
    Streitwert einer Klage um die Beteiligung an einem Treuhandguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Der Abschlag ist regelmäßig mit 20% zu bemessen (BGH VersR 1961, 1094; MDR 1991, 526; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, 2007, Rn 2020 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Zur Feststellung dieser Voraussetzungen hat die Rechtsprechung die sogenannte Identitätsformel entwickelt, nach der zu prüfen ist, ob die Ansprüche aus Klage und Widerklage in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, oder ob die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH NJW-RR 2003, 713; BGHZ 43, 31, 33; Schneider/Herget, a.a.O., Rn 3094, 3100 ff.).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Vielmehr ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen; es kann eine Zusammenrechnung grundsätzlich nur dort erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH NJW-RR 2005, 506 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Zur Feststellung dieser Voraussetzungen hat die Rechtsprechung die sogenannte Identitätsformel entwickelt, nach der zu prüfen ist, ob die Ansprüche aus Klage und Widerklage in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, oder ob die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH NJW-RR 2003, 713; BGHZ 43, 31, 33; Schneider/Herget, a.a.O., Rn 3094, 3100 ff.).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Insoweit handelt es sich - wirtschaftlich betrachtet - um einen einzigen Anspruch, der den Gesamtgläubigern zugleich zusteht oder von den Gesamtschuldnern zu erfüllen ist (BGH NJW-RR 1987, 1148).
  • BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98

    Grundstückswert im Fluglärmgebiet - §§ 3, 256 ZPO, 20%iger BGB Abschlag bei der

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    10 a) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass sich der Gebührenstreitwert der positiven Feststellungsklagen jeweils auf 80 % einer entsprechenden Leistungsklage beläuft (und damit auf 468.504 EUR (80% von 585.630 EUR) bezüglich der Klage und auf 1.045.768 EUR (80% von 1.307.210 EUR) bezüglich der jeweiligen Widerklage (BGH NJW-RR 1999, 362).
  • BGH, 16.10.1961 - III ZR 136/61

    Streitwert für Feststellungsanspruch

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10
    Der Abschlag ist regelmäßig mit 20% zu bemessen (BGH VersR 1961, 1094; MDR 1991, 526; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, 2007, Rn 2020 ff. m.w.N.).
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